Die Kanarische Regierung hat einen neuen Entwurf des Gesetzes zur Regelung der Ferienvermietung bekanntgemacht, dieses soll das noch geltende Dekret aus 2015 ersetzen.
Dieser Entwurf ist vorläufig lediglich als “Arbeitsdokument” gemeint, er soll noch zur öffentlichen Information und
Debatte gelegt werden, bevor die neuen Regelungen vom kanarischen Parlament endgültig verabschiedet werden können.
Dies könnte wohl einige Monate dauern und es ist zu erwarten, dass die neuen Vorschriften gegen Ende 2018 in Kraft treten könnten.
Was besagt der neue Entwurf des Ferienvermietungsgesetzes?
In der aktuellen Fassung des vorläufigen Gesetzentwurfs wird das Verbot von Ferienvermietungen in Touristensiedlungen von Gran Canaria aufrechthalten, und das Verbot erstreckt sich ausserdem noch auf Wohnsiedlungen, die innerhalb von Touristengebieten liegen (der Süden von Gran Canaria wird als Touristengebiet betrachtet).
Jedoch sollen die Gemeindebehörden die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob sie in ihren jeweiligen Gemeindegebieten eine Ferienvermietung in den Wohn- und Touristensiedlungen erlauben wollen.
Der Gesetzentwurf verbietet ebenfalls die Benutzung zwecks Ferienvermietungen von den neuen Gebäuden, die nach dem Inkrafttreten des neuen Ferienvermietungsgesetzes gestartet werden.
Bisher hat dieser neue Gesetzentwurf fast von allen Seiten sehr scharfe Kritik hervorgerufen
Das Las Palmas Verein von Bauunternehmern und –Bauherren meinte, die Modernisierung von alten Gebäuden und die gesamte touristische Infrastruktur in ganzen Gran Canaria werden dadurch gebremst.
Der Verband von Kanarischen Touristischen Gemeinden, der die fünf touristischen Gemeinde der Kanarischen Inseln vertritt, bezeichnet den Entwurf als „eine heisse Kartoffel, die das Problem überhaupt nicht löst“.
Der Bürgermeister von San Bartolomé de Tirajana, Gran Canarias grösste touristische Gemeinde, bezweifelte die Rechtsgründe für die Weitervergabe von Entscheidungen über touristische Vermietung an lokalen Behörden. Er fragte auch, warum der Gesetzentwurf die touristische Vermietung in ländlichen Gebieten im Inneren von Gran Canaria faktisch ganz ausschliesst.
Bürgermeister Marco Aurelio Pérez Sánchez meinte auch, dass dieser neue Entwurf die gleichen Fehler wie das 2015 Dekret „wiederholt“, und jenes sei bereits gerichtlich bestritten worden.
Er bemerkte ausserdem, dass die lokalen Regierungen viele Jahre benötigen würden, um lokale Bestimmungen zu ändern und er verlangte eine universelle und sofortige Lösung.
In einer öffentlichen Erklärung, fragte sich der Kanarische Unternehmerverband, warum die Kanarischen Inseln das Problem so komplizieren und forderte eine einfache Lösung, die mit klaren Vorschriften und Regeln ein harmonisches Zusammenleben von den diversen touristischen Unterkunftsarten erlauben würde.
Tom Smulders, Präsident des Verbands der Ferienunterkunftsbetriebe (AEAT) äusserte seine Besorgnis darüber, dass der neue Entwurf ein verstecktes Moratorium für das Ferienunterkunftsgewerbe bedeutet, und es in den Untergrund treiben könnte.
ACEGI der Immobilienmaklerverband der Kanarischen Inseln erklärte, der neue Entwurf löst keiner der legalen Ungewissheiten um Ferienvermietungen auf und und dass die neuen Regeln noch strenger seien als die aus dem Jahre 2015. Dieser Verband verlangte eine vernünftige Gesetzgebung, die Ferienvermietungen in touristischen Gebieten regeln soll und zugleich auch den Inseln und deren Einwohnern zugutekommt.
Was bedeutet nun dies alles für Ferienvermietung auf Gran Canaria?
Der vorläufige Enwurf kann noch geändert werden und die weit ausgebreiteten Beschwerden über die heutige Form deuten darauf hin, dass der Text noch geändert wird, bevor er als Gesetz verabschiedet wird. Es ist noch zu früh, um vorauszusehen, wie der endgültige Gesetzestext lauten wird.
Es ist jedoch gewiss, dass jeder, der bereits eine Ferienwohnung (vivienda vacacional) eingetragen hat oder sie vor Verabschiedung des neuen Gesetzes anmeldet, die bestehenden Rechte auf Erlaubnis nicht verlieren wird, da solche Rechte nach spanischem Recht als konsolidiert gelten, d.h. nicht zurückgezogen werden können: dies ist auch im neuen Entwurf speziell festgehalten (Disposición Transitoria Cuarta). Die Eigentümer von einer eingetragenen “Vivienda Vacacional” müssten sich an die neuen Vorschriften anpassen, würden jedoch ihre Rechte zu vermieten nicht verlieren.
Gemäss den Regeln aus dem Jahre 2015 war es gestattet, dass eine Immobilie innerhalb einer Wohnsiedlung als Ferienwohnung eingetragen wurde. Dies bedeutet, man kann nun zur rechten Zeit das Anmeldungsverfahren starten, weil Immobilien, die nach den 2015 Regeln eingetragen sind, wohl ein rares Gut werden könnten.
Beispiele für solche Wohnviertel in der Gemeinde Mogán sind: Loma Dos, Arguineguin Stadt, Valle de Puerto Rico/ Motor Grande, Valle de Tauro, Valle de Mogán und einige Teile von Puerto de Mogán.
In San Bartolomé de Tirajana zählen als Wohnviertel unter Anderen: El Tablero, San Fernando, Meloneras (El Hornillo), Montaña la Data, Monte León, und Castillo del Romeral.
Es lohnt sich, darauf hinzuweisen, dass die Regeln über touristische Vermietung lediglich auf Immobilien zutreffen, die über ein “Tourismusportal”angeboten werden (eigentlich auf irgendeine Website oder auch in Druckform) und zwar für weniger als sechs Monaten Mietdauer. Sie finden keine Anwendung auf Immobilien, die ohne Werbung vermietet werden, z.B. im Einflussbereich, Bekannten, Freunden, Verwandtschaft, Nachbarn, usw.
Es ist vollkommen legal, wenn Sie Ihr Eigentum an eine beliebige Person für die Ferien vermieten vorausgesetzt, dass dies durch Mundpropaganda und nicht durch Werbung erfolgt (mit Ausnahme von Apartments innerhalb von Anlagen, die von touristischen Unternehmern betrieben werden).
Carolina ist die Geschäftsführerin von Cárdenas Real Estate, die am meisten empfohlene Immobilienagentur im Süden Gran Canarias, sowie ehemalige Vizepräsidentin der Realtors Association der Kanarischen Inseln (ACEGI). Sie ist eine renommierte Maklerin mit über zwanzig Jahren Erfahrung in der Branche.