30 Oct 2019
Der Bürgerbeauftragte Der Kanaren Fordert Die Gesetze Heraus, Die Das Eigentum In Touristischen Urlaubsorten Einschränken
Veröffentlicht in Nachrichten
Am 20. Oktober 2019 veröffentlichte PALT, die Plattform für Menschen, die von dem touristischen Gesetz betroffen sind, eine vielversprechende Erklärung des Bürgerbeauftragten der Kanaren, das Gesetz, welches die Wohnnutzung von Eigentum in touristischen Urlaubsorten limitiert, betreffend.
Der Bürgerbeauftragte fordert die Gesetze ernsthaft heraus und empfiehlt, dass die Regierung der Kanaren diese aus den folgenden Gründen ändern müsse:
- Es gab niemals einen besonderen touristischen Grund und Boden auf den Kanaren, und touristischer Grund und Boden war immer vereinbar mit Wohnnutzung.
- Diese gemischte Nutzung gehört zu Urlaubsorten dazu.Das Verbot zur Wohnnutzung in touristischen Anlagen ist eine neue Errungenschaft im Gesetz 2/2013 und beachtet nicht die bereits erlangten Rechte von Besitzern.
- Auch wenn die Wohnnutzung und die touristische Nutzung in derselben Anlage zu Konflikten führen können, ist ein Zweitwohnsitz gut vereinbar. Die aktuelle Gesetzesgebung ignoriert die Existenz und die Wichtigkeit von Nutzung des Eigentums als Zweitwohnsitz in touristischen Orten.
- Wenn die Regierung aus Gründen des allgemeinen Interesses dies für richtig hält und rechtsgemäβ begründet, dann könnte sie die Wohnnutzung auf touristischem Gelände oder auf bestimmten Grundstücken durchaus verbieten. Aber sie müste dann die betroffenen Besitzer dafür entschädigen, dass sie die Rechte auf ihren Besitz beschneiden.
- Die Verpflichtung, daβ touristische Anlagen von einer einzigen Firma verwaltet werden müssen, ist eine Begrenzung des Eigentumsrechtes sowie der Wirtschaftsfreiheit.