Das Gesetz Fuer Eigentum Auf Gran Canaria: Versteckte Maengel Und Die Gesetzlichen Rechtsansprueche
Veröffentlicht in Tipps für Käufer, Recht & SteuernWenn Sie Eigentum auf Gran Canaria erwerben und dann auf versteckte bautechnische oder andere Maengel stossen, dann sind hier Ihre Verbraucherrechte:
Das spanische Recht sieht unterschiedliche Auflagen vor, je nachdem, ob Sie ein Eigentum aus zweiter Hand erwerben, oder ein neu gebautes.
Bei Eigentum aus zweiter Hand (zum Gegensatz von Neugebautem)
Versteckte Baumaengel: Wenn Sie Eigentum von einem vorgehenden Besitzer kaufen und danach Maengel auftauchen, dann koennen Sie Anspruch gegenueber dem Verkaeufer geltend machen (und einen Preisnachlass verlangen oder die Stornierung des Kaufvertrages).
Versteckte Maengel sind solche, die nicht direkt bei Standardbesuchen vor dem Kauftermin gesehen werden koennen. Aber Sie koennen den Anspruch nicht geltend machen, wenn Sie beruflich als Architekt oder Bauleiter taetig sind und somit von Ihnen erwartet wird, dass Sie diese Maengel vorab sehen.
Es muss sich auch um ernste Maengel handeln.( Aluminose, kaputte Wasserleitungen, Feuchtigkeit), und sie muessen vorab existieren (also vor dem Kauf)
Als Kaeufer aus zweiter Hand verfuegen Sie ueber sechs Monate ab dem Kaufdatum, um versteckte Maengel geltend zu machen.
Behalten Sie aber im Hinterkopf, dass Sie ueber die sechs Monate hinaus, fuenf Jahre ab Verkauf gegen den Vertrag klagen koennen. Dies geht jedoch nur fuer sehr ernste Maengel, welche es unmoeglich machen, dass der Besitz zu den Zwecken genutzt wird wie vorgesehen.
Bei einem Neubau
Bei einem Neubau kann der Kaeufer seinen Anspruch gegenueber jenen erheben, die am Bau beteiligt waren. (der Promoter, der Erbauer, der Architekt usw.)
Die Zeitspannen, in denen ein Anspruch bei einem Neubau geltend gemacht werden kann, sind vom Zeitpunkt der Uebergabe des Promotors wie folgt:
10 Jahre, wenn Maengel im Fundament, an den Saeulen, den Deckenbalken oder anderen bautechnischen Elementen vorliegen, die die Stabilitaet oder Sicherheit des Gebaeudes beeintraechtigen koennen.
Drei Jahre bei Bauarbeiten oder Installationen, die die Bewohnbarkeit des Gebaeudes beeintraechtigen wie Feuchtigkeit , Lecks usw.
Ein Jahr bei Maengeln an der Vollendung des Gebaeudes ( wie z.B. Fenster, die nicht schliessen usw)
Eigentuemer eines neuen Gebaeudes verfuegen ueber zwei Jahre innerhalb der oben genannten Zeitspanne, um einen Anspruch geltend zu machen. Diese Zeitspanne kann ueber ein aussergerichtliches Verfahren verlaengert werden.
Bitte bemerken Sie, wenn ein Mangel ausserhalb der angegebenen Zeit auftritt und wenn Sie einen Vertrag direkt mit dem Promotor abgeschlossen haben, dann koennen Sie einen Anspruch auf Verstoss innerhalb der fuenf Jahre nach Kauf geltend machen.
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