Besitzen Sie Eine Immobilie In Spanien? Informieren Sie Sich Über Ihre Steuerlichen Pflichten, Auch Wenn Sie Im Ausland Leben
Veröffentlicht in Recht & Steuern, Wohnen in Gran Canaria, Tipps für KäuferWenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie bestimmten steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, auch wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land haben. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Pflichten für alle nicht ansässigen Eigentümer gelten, und wir möchten sicherstellen, dass Sie gut informiert sind, um Überraschungen zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Steuern, die Sie als Immobilieneigentümer in Spanien beachten müssen:
Gemeindesteuer (Grundsteuer) IBI
Die „Impuesto sobre Bienes Inmuebles“ (IBI) ist eine Gemeindesteuer, die jedes Jahr an das Rathaus gezahlt wird, normalerweise in zwei Zeiträumen (Mai/Juni und Oktober/November). Diese Steuer kann bequem per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen werden. Es ist wichtig, dass Sie jedes Jahr überprüfen, ob die IBI korrekt gezahlt wurde, ebenso wie andere kommunale Abgaben wie Müllabfuhr, Kfz-Steuer oder Vados, falls zutreffend.
Einkommensteuer für Nichtansässige (persönlich) mittels Formular 210
Zusätzlich zur IBI müssen Sie eine jährliche Einkommensteuererklärung (Formular 210) abgeben, unabhängig davon, ob Sie Einkünfte aus der Immobilie erzielen oder nicht. Wenn Sie die Immobilie vermieten, müssen Sie auf die erzielten Einkünfte Steuern zahlen. Und selbst wenn Sie die Immobilie nicht vermieten und sie nur für den persönlichen oder familiären Gebrauch nutzen, gehen die Steuerbehörden von einem mutmaßlichen Einkommen aus, das auf dem Katasterwert der Immobilie basiert. Dieses „unterstellte Einkommen“ wird mit 2 % des Katasterwerts (oder in einigen Fällen mit 1,1 %) berechnet, wobei der Steuersatz 19 % für EU-Bürger und 24 % für Nicht-EU-Bürger beträgt.
Die Steuererklärung für diese Steuer muss jedes Jahr für das vorangegangene Steuerjahr abgegeben werden (d.h. die Steuer für 2023 ist im Jahr 2024 zu zahlen).
Wir von Cardenas Immobilien bieten Ihnen einen umfassenden Service als Ihr steuerlicher Vertreter in Spanien: Wir kümmern uns um Ihre jährliche Steuererklärung und lassen uns als Ihr Ansprechpartner beim Finanzamt in Spanien registrieren, damit Sie alle Informationen und Mitteilungen in Ihrem Namen erhalten können.
Wir bieten Ihnen Ruhe, Sicherheit und Gewissheit: Sie können sich darauf verlassen, dass Sie rechtzeitig Informationen und die beste Unterstützung in Bezug auf Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Spanien erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Steuerverwaltung oder zur Übertragung von Immobilien haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren! Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.