06 Feb 2019
Wichtige Entwicklungen Bei Den Regelungen Für Ferienwohnungen Auf Den Kanarischen Inseln
Veröffentlicht in Recht & Steuern, Nachrichten
In Dezember 2018 bzw. Januar 2019 hat der spanische Oberste Gerichtshof wegen der bisher geltenden Regelungen für Ferienwohnungen zwei Urteile gegen die Kanarische Regierung verkündet. Diese Urteile erklären die folgenden Vorschriften aus dem Gesetzestext für nichtig:
- VERBOT FÜR FERIENWOHNUNGEN INNERHALB VON TOURISTISCHEN GEBIETEN: dieses Verbot ist vom Gerichtshof eindeutig und in schüssiger Weise annulliert worden, “wegen groben Verstosses gegen Gewerbe- und Dienstleistungsfreiheit und Einschränkung des touristischen Angebotes ohne ausreichende Rechtfertigung“.
- VERBOT DER TEIL- ODER ZIMMERVERMIETUNG VON WOHNUNGEN ODER “BED&BREAKFAST”: wir zitieren wörtlich einen Ausschnitt aus dem zweiten Urteil: “es gibt keinen Grund dafür, von einem Kunden den Mietpreis für die ganze Wohnung zu verlangen, wenn er nur ein Zimmer als Unterkunft wünscht, und der Eigentümer bereit ist, ihm diesen Service zu bieten. Was mit der Vorschrift eindeutig bezweckt wird, ist zu vermeiden, dass ein Produkt auf den Markt kommt, das wegen seines reduzierten Preises mit dem Angebot an Hotelunterkunft konkurriert, und so etwas schadet den freien Wettbewerb.
- AUSWIRKUNGEN DER VERANTWORTLICHEN ERKLÄRUNG ÜBER BEGINN DER AKTIVITÄT: das zweite Urteil betont ausdrücklich, dass es für den Beginn der touristischen Aktivität genügt, die sogenannte “verantwortliche Erklärung über Beginn der Aktivität“ einzureichen, woraufhin die Behörde (Cabildo, d.h.Inselrat) die Wohnung in das entsprechende Register einzutragen hat. Da die besagte Eintragung und Zuteilung der Registernummer sich bisher monatelang verzögert haben, bestand der Zweifel, ob man für den Beginn der Aktivität gezwungen war, auf diese Entscheidung der Behörde zu warten.